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Öffentlichkeitsarbeit Allgemein

Bezirk Vöcklabruck: Waldbrandschutz-Verordnung ab 15.03.2024 bis 31.10.2024 in Kraft

Abschnitt Attersee zur Übersicht

Jegliches ANZÜNDEN VON FEUER und das RAUCHEN ist in WALDGEBIETEN sowie in deren Gefährdungsbereichen VERBOTEN

In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Vöcklabruck sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jegliches Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten.

Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.

Medienbild: Feuerwehr Stroheim

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Autor: AFKDO Attersee

Um der Gefahr von Wald- und Flurbränden bei der Trockenheit vorzubeugen - und um unnötige Feuerwehreinsätze zu vermeiden - sollten folgende Punkte beachtet werden:

  • Jegliches Feuerentzünden, einschließlich des Rauchens, in Waldgebieten, Waldrandnähe und dem Gefährdungsbereich des Waldes und Wiesen zu unterlassen

  • kein Entzünden von Feuerwerken

  • auf entsprechenden Funkenflug durch Arbeiten im Freien achten

  • keine Fahrzeuge in trockene Wiesen oder Felder abstellen

  • bei Feld- und Erntearbarbeiten in der Landwirtschaft entsprechende Sicherheitsmaßnahmen beachten

Generell appellieren wir an die Vernunft und den guten alten Hausverstand aller. Helfen Sie mit, Unglück zu vermeiden.